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Integrationsarbeit in den Kommunen massiv bedroht

Seit Beginn des Jahres 2024 stehen Integrationsagenturen, Servicestellen für Antidiskriminierung sowie Interkulturelle Zentren massiv unter finanziellem Druck. Trotz absehbarem Ende der Projektlaufzeiten zum Ende des Jahres 2023 hat die Landesregierung es nicht geschafft, ihre Förderrichtlinien rechtzeitig anzupassen, sodass die Träger dieser Programme ihre Arbeit verlässlich weiterführen konnten. Bereits seit dem 31. Dezember 2022 sind die Fördererrichtlinien in diesem Bereich außer Kraft getreten. „Nach eigenen Angaben des Ministeriums waren für den Zeitraum ab dem Jahr 2024 neue Förderrichtlinien zu erstellen. Diese liegen aber bis heute nicht vor. Die fehlende Fertigstellung und Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien führen dazu, dass die Träger dieser Programme in finanzielle Notlagen versetzt werden und in Vorleistungen gehen müssen, um die Fortführung der Programme zu gewährleisten. Auch wenn Vorleistungen seitens der Träger immer wieder vorkommen, sind diese nach sechs Monaten nicht mehr hinnehmbar, für einige bald nicht mehr leistbar und damit riskiert die Landesregierung einen wichtigen Bestandteil der so wichtigen integrationspolitischen Infrastruktur unseres Landes“, erklärte die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers.

 

Wichtige Beratung

 

Die wichtige Arbeit der Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt und ihrer Kooperationspartner, die geflüchteten Menschen ein individuelles, vertrauliches und ergebnisoffenes Beratungsangebot durch qualifizierte Fachkräfte anbieten, seien schon heute bedroht, so Bongers weiter und verweist auf den offenen Brief der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Dort heißt es: „Noch nie in der Geschichte dieses Programms waren so viele Stellen langfristig unbesetzt. Noch nie zuvor sahen sich so viele engagierte Träger gezwungen, aus der „Sozialen Beratung von Geflüchteten“ auszusteigen“.

 

Massive Bürokratie

 

„Die Landesregierung erschwert aufgrund selbstauferlegter Bürokratieaufwüchse wertvolle Integrationsleistungen von engagierten Trägern vor Ort, ohne die die Integrationsarbeit in NRW nicht leistbar wäre. Die Schaffung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Träger, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich unermüdlich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für eine schnelle Integration von Geflüchteten einsetzen, ist auch ein Zeichen von Wertschätzung und Anerkennung dieser Arbeit vor Ort in unseren Kommunen. Die Aufgabe der Landesregierung ist es den Trägern die notwendigen Rahmenbedingungen zu gewährleisten“, sagt die SPD-Rechtspolitikerin.

„Wir brauchen jetzt so schnell wie möglich die neuen Förderrichtlinien, die für Januar 2024 vorgesehen waren. Den Trägern dieser Programme müssen unverzüglich pragmatische Lösungen zur Finanzierung ihrer Arbeit vor Ort gewährt werden. Dazu zählen auch Rückzahlungen an betroffene Träger für den Zeitraum von Januar bis Juni. Zudem sollten die neuen Förderrichtlinien langfristige Förderphasen ermöglichen, um so Sicherheit für die Träger zu schaffen“, so Bongers abschließend.

 

Zustimmung aus Oberhausen

 

Die zeitnahe Einführung neuer Förderrichtlinien zur finanziellen Entlastung der freien Träger in den Kommunen durch die Landesregierung wird auch grundsätzlich von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände (AGW) Oberhausen begrüßt. Andrea Farnschläder, als Sprecherin der AGW, ergänzt„Zurzeit greift die Stadt dankenswerterweise den freien Trägern zur Ausübung ihrer wertvollen Arbeit finanziell unter die Arme. Wir hoffen, auf diese Unterstützung auch in Zukunft bauen zu können. Gleichwohl ist die Landesregierung gefordert, ihren Aufgaben nachzukommen und die Förderrichtlinien zu verabschieden.“

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Veröffentlichung

Do, 11. Juli 2024

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